Steuerbonus nutzen

Ab 1. Januar 2009 gilt doppelter Steuerbonus für Handwerksleistungen

Seit Jahresbeginn 2009 können Sie im privaten Haushalt 20 Prozent von maximal 6.000,- Euro für Renovierung, Erhaltung und Modernisierung als Bonus von der Steuerschuld   geltend machen. Das sind bis zu 1.200,- Euro pro Jahr und Haushalt.

Wann und wo gibt es den Steuerbonus?

Im Rahmen der jährlichen Einkommensteuererklärung reichen Sie alle   Handwerkerrechnungen des betreffenden Jahres und Zahlungsnachweise beim Finanzamt   ein. Der Zahlungszeitpunkt ist dabei für das Jahr der Berücksichtigung maßgebend.   Der Steuerbonus wird dann mit der festgesetzten Einkommenssteuer verrechnet.   Klingt gut, oder ?