Steuerbonus nutzen
Ab 1. Januar 2009 gilt doppelter Steuerbonus für Handwerksleistungen
Seit Jahresbeginn 2009 können Sie im privaten Haushalt 20 Prozent von maximal 6.000,- Euro für Renovierung, Erhaltung und Modernisierung als Bonus von der Steuerschuld geltend machen. Das sind bis zu 1.200,- Euro pro Jahr und Haushalt.
Wann und wo gibt es den Steuerbonus?
Im Rahmen der jährlichen Einkommensteuererklärung reichen Sie alle Handwerkerrechnungen des betreffenden Jahres und Zahlungsnachweise beim Finanzamt ein. Der Zahlungszeitpunkt ist dabei für das Jahr der Berücksichtigung maßgebend. Der Steuerbonus wird dann mit der festgesetzten Einkommenssteuer verrechnet. Klingt gut, oder ?